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Pharmaziewesen

 
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Zentrale Aufgabe des Gesundheitsministeriums ist die Koordinierung der Arzneimittelüberwachung in Thüringen. Im Freistaat überwacht das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) die Einhaltung des Arzneimittelrechts insbesondere bei der pharmazeutischen Industrie, in Apotheken, im pharmazeutischen Großhandel sowie im Einzelhandel (mit freiverkäufliche Arzneimittel, aber auch bei klinischen Prüfungen, Blutspendediensten und Gewebeeinrichtungen).

Das Landesamt ist dabei unter anderem verantwortlich für:

  • die Erteilung von Erlaubnissen für die Herstellung und Einfuhr von Arzneimitteln sowie für den Großhandel mit Arzneimitteln,

  • die Überwachung des Arzneimittelverkehrs,

  • die Entgegennahme und Prüfung von Anzeigen nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften,

  • die Anordnung von Maßnahmen, z.B. Untersagen des Inverkehrbringens, Rückruf, Sicherstellung,

  • die Überwachung der Arzneimittelwerbung und

  • das Erteilen von Betriebserlaubnissen für Apotheken und anderen Erlaubnissen nach Apothekengesetz (ApoG).

Auf der Internetseite des TLV finden Sie weiterführende Informationen zum Thema.

 
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Arzneimittel

Unter Arzneimitteln versteht man Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die angewandt werden, um Krankheiten zu heilen oder zu lindern oder dafür zu sorgen, dass Krankheiten oder Beschwerden gar nicht erst auftreten. Die gesetzliche Definition von Arzneimitteln findet sich im § 2 Arzneimittelgesetz (AMG).

In diesem Gesetz ist auch die Überwachung von Arzneimittel- und Wirkstoffherstellern sowie pharmazeutischen Unternehmen geregelt. Die zuständige Überwachungsbehörde für das Land Thüringen ist das Landesamt für Verbraucherschutz.

 
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Apotheken

Den Apotheken obliegt der gesetzliche Auftrag, die ordnungsgemäße Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen. Als letzte Kontrollinstanz vor der Abgabe von Arzneimitteln an den Verbraucher erfüllen Apotheken eine wichtige Aufgabe für den Verbraucherschutz und die Arzneimittelsicherheit.

Wer in der Bundesrepublik einen Apotheke betreiben darf, ist im Apothekengesetz (ApoG) geregelt. Im Freistaat ist das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz die zuständige Behörde für das Erteilen von Betriebserlaubnissen.

Die Landesapothekerkammer Thüringen vertritt die Anliegen der Apothekerinnen und Apotheker im Freistaat Thüringen. Die Rechtsaufsicht über die Landesapothekerkammer übt das Thüringische Gesundheitsministerium aus.